Ehrenamt bezeichnet im eigentlichen Sinne das durch eine Wahl legitimierte Engagement in einer öffentlichen Funktion, bspw. als Vereinsvorstand. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es jedoch als die freiwillige, unbezahlte Arbeit einer Person bezeichnet, die selbstlos stattfindet und sowohl denjenigen, denen die Arbeit gilt als auch den Helfern selbst zugute kommt.
Diese Definition ist allerdings sehr allgemein gefasst und unterliegt einigen Einschränkungen. So kann ehrenamtliche Arbeit nur bedingt freiwillig, wie bspw. die Arbeit eines ehrenamtlichen Richters, und nur schwer ablehnbar sein. Sie kann auch aus Eigeninteresse erfolgen, wie bspw. die Arbeit als Gemeinderatsmitglied. Und zuletzt kann sie – wenn auch meist in geringen Beträgen – bezahlt sein, wie etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Ehrenamtliche Tätigkeiten finden sich in den verschiedensten Bereichen. Einige Beispiele sind die Freiwillige Feuerwehr, Freiwilligendienste wie das FSJ oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD), Jugendsozialarbeit, Trainer von örtlichen Sportvereinen, Schülerlotsen, Hospitzhelfer oder Amtsträger bzw. aktive Mitglieder in Vereinen.
Weitere gängige Bezeichnungen: Bürgerliches Engagement
Links:
- http://www.ehrenamt-deutschland.org
- https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt#Umfang_des_Ehrenamts_in_Deutschland
- http://www.ehrenamt.de
- http://ehrenamtsbibliothek.de/index.cfm
Studien:
- Metul, S. (2006). Motivation zum ehrenamtlichen Engagement und allgemeine Lebensziele von MitarbeiterInnen verschiedener Vereine. Institut für Psychologie der Universität Graz. http://ehrenamtsbibliothek.de/literatur/pdf%5F441%2Epdf
- Beher, K., Liebig, R., & Rauschenbach, T. (1998). Das Ehrenamt in empirischen Studien-ein sekundäranalytischer Vergleich. Kohlhammer. http://ehrenamtsbibliothek.de/literatur/pdf%5F468%2Epdf
- Viele weitere Texte zum Thema Ehrenamt auf http://ehrenamtsbibliothek.de/index.cfm