Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen unbestimmter Zahl, der auf Dauer bestehen soll, einen eigenen Namen hat, in seinem Bestand von einem Wechsel der Mitglieder unabhängig ist und mit Ziel der Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes entstanden ist. Ein Verein wird von der Mitgliederversammlung und einem gewählten Vorstand getragen. Seine Interessen werden in einer Satzung festgehalten und können sowohl wirtschaftlicher als auch gemeinnütziger Natur sein.
Es wird zwischen Vereinen mit und ohne Rechtsfähigkeit unterschieden. Die Rechtsfähigkeit kann erlangt werden, wenn der Zweck des Vereines wirtschaftlicher Natur ist, durch staatliche Genehmigung (wirtschaftlicher Verein) oder durch die Eintragung in das Vereinsregister (eingetragener Verein, kurz e.V.). Ein Verein ohne Rechtsfähigkeit ist der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sehr ähnlich.
Es gibt verschiedenste Arten von Vereinen. Einige Beispiele sind Sportvereine, Umwelt- und Naturschtzvereine, Musikvereine oder Förder- und Trägervereine.
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